Kosten

Was muss ich zahlen?

Naturheilkundliche Behandlung erfolgt meist in Eigenleistung.

Für eine halbe Stunde werden 45,- € berechnet.
Die Bezahlung kann je nach Wunsch entweder in bar oder auf Rechnung erfolgen

Je nach Versicherung sind Zuschüsse zu naturheilkundlichen Verfahren und Heilpraktikerleistungen möglich. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.

Wenn zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung mit Heilpraktikerleistungen besteht, erfolgt eine Kostenerstattung abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem Versicherungstarif und dem Selbstbehalt ab. Für Patienten mit chronischen Beschwerden kann es sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Dies mindert ihren Eigenkostenanteil erheblich, wenn absehbar ist, dass eine regelmäßige Therapie Linderung bringt.

Heilpraktiker-Kosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Kosten

Terminabsagen oder Terminverschiebung sind bis maximal 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail oder Festnetztelefon möglich.
Bei Nichteinhaltung wird gemäß § 615 BGB eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.